Prüfung der Standfestigkeit der Grabsteine

Zur Erhaltung der Verkehrssicherung auf den städtischen Friedhöfen werden alljährlich die Grabsteine auf ihre Standfestigkeit überprüft.

Diese Grabsteinprüfung ist nach den Unfallverhütungsvorschriften 4.7 der Gartenbau- Berufsgenossenschaft und der Dienstanweisung der Stadt Brilon zur Kontrolle der Verkehrssicherheit auf den kommunalen Friedhöfen vorgeschrieben. Der Stadt Brilon als Friedhofsträgerin obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen. Sie muss deshalb diese Prüfung, um schwere Unfälle durch umstürzende Grabsteine bzw. Grabmale zu vermeiden, durchführen.

Da diese Prüfung von Seiten der Grabnutzungsberechtigten teilweise skeptisch bewertet sein könnte, kann jeder Grabnutzungsberechtigte an der Prüfung teilnehmen.

Die städt. Mitarbeiter werden an den nachfolgend genannten Tagen an den Grabsteinen bzw. Gräbern die Prüfung der Standfestigkeit durchführen:

Altenbüren   11.09.2025 – 9.00 Uhr

Scharfenberg   11.09.2025 – 9.45 Uhr

Wülfte   11.09.2025 – 10.45 Uhr

Gudenhagen/Petersborn   11.09.2025 – 11.30 Uhr

Rösenbeck   11.09.2025 – 14.00 Uhr

Messinghausen   11.09.2025 – 14.45 Uhr 

Hoppecke   11.09.2025 – 15.45 Uhr

Nehden   11.09.2025 – 16.45 Uhr

Die jeweils angesetzten Prüfzeiten können um ca. 20 Min. variieren.

Grabsteine, bei denen Gefahr im Verzug festgestellt wird, werden aus Gründen der Verkehrssicherheit umgelegt. Die Grabnutzungsberechtigten von Grabsteinen, an denen Mängel festgestellt werden, werden von der Stadtverwaltung schriftlich benachrichtigt.

Nach einer angemessenen Frist findet eine Nachkontrolle bei den beanstandeten Grabsteinen bzw. Grabmalen statt.

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