Linienbestimmungsverfahren B7n: Am 28. April startet Offenlage der Unterlagen
Die Offenlage aller einsehbaren Unterlagen im Linienbestimmungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zur B7n startet am kommenden Montag, 28. April 2025. Einen Monat lang, bis einschließlich zum 27. Mai 2025, werden sie auf der Seite des Fernstraßenbundesamtes und dem uvp-portal des Bundes digital veröffentlicht sowie analog in den jeweiligen Rathäusern ausliegen, damit die betroffene Öffentlichkeit sie einsehen kann. Bis einschließlich zum 27. Juni 2025 können schriftliche Einwendungen vorgebracht werden.
Die B7n befindet sich derzeit in der Linienfindung. Dieses Verfahren bestätigt dem Vorhabenträger, und damit Straßen.NRW, den geplanten Streckenverlauf im Namen der Bundesrepublik Deutschland. Zu den dafür nötigen Unterlagen gehört neben dem straßenbautechnischen Entwurf und der Verkehrsuntersuchung, die Erarbeitung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), um möglichst konfliktarme Bereiche ermitteln zu können. Diese wird gemäß §§ 18 ff. UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) ebenso wie alle Planunterlagen inclusive Zeichnungen und Erläuterungen ab dem 28. April online und analog einsehbar sein.
Auslegung der Unterlagen in den Rathäusern
Das Linienbestimmungsverfahren bringt eine vorbereitende Grundentscheidung, die allein verwaltungsinterne Bedeutung hat – als verbindliche Grundlage für die nachfolgenden Planungen. Die betroffene Öffentlichkeit kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt bis einschließlich 27. Juni 2025, bei einer der drei betroffenen Kommunen, in denen die Unterlagen ausliegen, Einwendungen vorbringen. Äußerungen und Stellungnahmen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens sind schriftlich zu erheben.
Nachfolgend die Termine und Orte zur Einsicht der Unterlagen in den Kommunen:
Stadt Brilon, Nebengebäude Strackestraße 2: Mo-Do 8:30 – 12:30 Uhr, Mo bis Mi 14 – 15:30 Uhr, Do 14-17:30 Uhr, Fr 8:30 – 13 Uhr (ohne vorherige Terminvereinbarung). Für einen barrierefreien Zugang ist eine vorherige telefonische Anmeldung unter 02961/ 794- 430 oder -433 erforderlich.
Stadt Olsberg, Bigger Platz 6, 2. OG, vor Zimmer 208: Mo bis Do 8 – 12 Uhr, Di 13:30 bis 16 Uhr, Do 13:30 – 18 Uhr, Fr 7:30 bis 13 Uhr (ohne Terminvereinbarung).
Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig, Rathausplatz 1, Raum 2.25: Mo – Do: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Mo und Di 14 bis 16 Uhr, Do 14 bis 18 Uhr, Fr 8:30 Uhr bis 13 Uhr. Die Gemeinde bittet um eine Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 02904/ 987- 158 oder -159 oder -155.
Mitarbeitende des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift, stehen zu verschiedenen Zeiten in den Kommunen für Erläuterungen zur Verfügung. Hierfür ist eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 0291/298-164 oder -162 erforderlich.
Die genauen Anwesenheitszeiten stehen in der jeweiligen Bekanntmachung oder können unter den genannten Telefonnummern erfragt werden.
Digital sind die Unterlagen ab dem 28. April 2025 auf dieser Seite einsehbar:
- https://www.fba.bund.de/, unter der Rubrik „Themen“, Unterrubrik „Linienbestimmung § 16 FStrG“ im dort enthaltenen Auswahlbereich „UVP-pflichtige Vorhaben“
- Internetportal des Bundes (www.uvp-portal.de)
Zusätzlich stehen die Unterlagen auf dem UVP-Portal der Bundesländer (www.uvp-verbund.de), dem Beteiligungsportal NRW (www.beteiligung.nrw.de) und der Internetseite der B-7n-Maßnahme (www.b7n.nrw.de).