Windenergie

Beteiligungsverfahren zur 19. Regionalplanänderung – Windenergiebereiche in Brilon: Möglichkeiten zur Stellungnahme und Kontaktaufnahme bei den zuständigen Stellen

Derzeit läuft das Verfahren zur „19. Änderung des Regionalplanes Arnsberg –Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis zur Festlegung von Windenergiebereichen im Kreis Soest und im Hochsauerlandkreis und Ergänzung der textlichen Ziele 30 und 41“.

 Der Planungsregion Arnsberg wird im Landesentwicklungsplan (LEP NRW) ein Flächenbeitragswert von 13.186 Hektar für die Windenergie zugeteilt, welcher in den fünf südwestfälischen Kreisen zu erbringen und durch den Regionalrat festzustellen ist. Dieser hat in seiner Sondersitzung am 23.05.2024 die Aufstellung der 19. Änderung des o. g. Regionalplan-Teilabschnittes gemäß § 19 (1) LPlG beschlossen. Sie umfasst räumlich die beiden Kreise Soest und Hochsauerlandkreis.

Gegenstand der geplanten Änderung ist die erforderliche zeichnerische Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie (Windenergiebereiche) sowie textliche Festlegungen zum Ausbau von Windenergie. Es sind 108 Windenergiebereiche (WEB) in einer Größenordnung von insgesamt 8.950 ha vorgesehen.

Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wird gemäß § 9 (2) ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW Gelegenheit gegeben, sich über die Regionalplanänderung zu informieren und Stellungnahmen abzugeben.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen (u. a. Planentwurf, Entwurf der Planbegründung, des Umweltberichtes inkl. FFH-Verträglichkeitsvorprüfungen) zur 19. Regionalplanänderung findet im Zeitraum

vom 11.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024

statt.

Die Planunterlagen sind im Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ abrufbar unter:

 https://url.nrw/bra_so-hsk_19 .

Der Link zu den Planunterlagen wird auch auf den Internetseiten des Hochsauerlandkreises (www.hochsauerlandkreis.de ) und des Kreises Soest (www.kreis-soest.de ) veröffentlicht.

Die Planunterlagen liegen während der o. g. Auslegungsfrist sowohl bei der Bezirksregierung Arnsberg, als auch beim Hochsauerlandkreis und dem Kreis Soest innerhalb der behördlichen Dienststunden in analoger Form aus.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch (per E-Mail) auf folgenden Wegen vorgebracht werden:

  • auf dem Postweg an Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Seibertzstraße 2, 59821 Arnsberg
  • über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ https://url.nrw/bra_so-hsk_19
  • per E-Mail an sohsk-ee@bra.nrw.de
  • durch Einreichen oder mündlich zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Arnsberg, dem Hochsauerlandkreis oder dem Kreis Soest.

Nähere Einzelheiten zur Abgabe der Stellungnahmen und zu den Ansprechpartnern und Öffnungszeiten der offenlegenden Behörden sind dem Amtsblatt Nr. 22 / 2024 für den Regierungsbezirk Arnsberg vom 01. Juni 2024, Bekanntmachung Nr. 292., zu entnehmen (https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/2024_ausgabe_22_amtsblatt_bezirksregierung_arnsberg.pdf).

Die Flächenkulisse der 19. Regionalplanänderung wird in den Briloner Gremien in den Sitzungen des Ausschusses für Planen und Bauen am 20.06.2024 und des Rates am 04.07.2024 behandelt (Bürgerinformationssystem: https://sessionnet.owl-it.de/brilon/bi/info.asp ).