Die Stadt Marsberg informiert: Stadt Marsberg führt Hundebestandsaufnahme durch
Wie nahezu alle Städte in Deutschland erhebt auch die Stadt Marsberg eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die Hundehaltung ordnungsgemäß bei der Stadtverwaltung angemeldet wird. Die Hundesteuer ist gestaffelt und beginnt mit einem Steuersatz von derzeit 88 Euro pro Jahr für einen Hund, bei zwei oder mehr Hunden gilt ein höherer Steuersatz.
Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachkommen. Nur durch eine möglichst vollständige Erfassung aller in Marsberg gehaltener Hunde kann ein Höchstmaß an Steuergerechtigkeit erreicht werden. Dies ist auch im besonderen Interesse derjenigen Hundehalter, die ihre Hunde bereits korrekt angemeldet haben.
Die Stadt Marsberg führt daher nun erstmalig eine Hundebestandsaufnahme durch. Hierzu werden alle Haushalte im Stadtgebiet in den kommenden Wochen durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma besucht. Der vorhandene Hundebestand soll dann durch Befragungen festgestellt werden. Die Mitarbeiter der beauftragten Firma sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.
Alle, die nicht sicher sind, ob eine Person, die an der Haustür klingelt, tatsächlich von der Stadt beauftragt ist, können das Vorzeigen der von der Stadt ausgestellten Legitimation verlangen. Diese ist von den Außendienstmitarbeitenden sichtbar zu tragen.
Im Zweifelsfall können Rückfragen an die Stadtverwaltung unter den Telefonnummern 02992/602-209 oder 02992/602-229 gerichtet werden.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zusätzlich können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro je Verstoß verhängt werden. Eine Anmeldung bisher nicht gemeldeter Hunde ist jederzeit auch im Steueramt der
Stadt Marsberg im Rathaus, Lillers-Straße 8, möglich. Erforderliche Nachweise wie
beispielsweise Kaufvertrag oder Impfausweis sind hierbei vorzulegen. Alternativ steht der Anmeldevordruck auf der Homepage der Stadt Marsberg (www.marsberg.de) zum Download bereit. Die Nachweise sind hierbei in Kopie beizufügen. Bei einer persönlichen Anmeldung im Rathaus wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Neben der Anmeldung zur Hundesteuer besteht darüber hinaus für Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen, bzw. für Hunde bestimmter Rassen und für gefährliche Hunde nach dem Landeshundegesetz NRW eine Anzeigepflicht bzw. Antrags- und Genehmigungspflicht beim Ordnungsamt der Stadt Marsberg. Informationen hierzu erteilt das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 02992/602-302.
Hundebestandsaufnahme, Hundesteuer