Versand der Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl
Voraussichtlich ab dem 25. Januar erhalten alle derzeit 19.678 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brilon ihre Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl. Wer bis zum 02. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber dennoch glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse im Wahlamt nachfragen (Tel. 02961 – 794 – 288 bzw. wahlamt@brilon.de).
Für die Briefwahl muss der auf der Rückseite aufgedruckte Antrag ausgefüllt, unterschrieben und an das Wahlamt der Stadt Brilon geschickt werden. Die Stadt Brilon weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht unterschriebene Briefwahlanträge unbearbeitet zurückgeschickt werden.
Die Briefwahlunterlagen können auch online über die Homepage der Stadt Brilon beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigung ist hierfür insofern notwendig, als dass die dort aufgedruckten persönlichen Daten in das Online-Formular eingetragen werden müssen. Das Online-Formular ist bereits freigeschaltet.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt im Wahlamt (Amtshaus, Bahnhofstraße 33, 2. Obergeschoss, Raum 26) vorzunehmen. Bei dieser Variante sollte ebenfalls die auf der Rückseite unterschriebene Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden.
Zu beachten ist, dass aufgrund der verkürzten Fristen für die aktuelle Bundestagswahl die Stimmzettel voraussichtlich erst Anfang Februar im Wahlamt eingehen. Vorher können die beantragten Briefwahlunterlagen nicht versandt werden. Ebenfalls ist es vorher nicht möglich, vor Ort zu wählen. Bis zu diesem Zeitpunkt können lediglich die Anträge auf Erteilung eines Wahlscheins entgegengenommen werden.
Briefwahlunterlagen, Bundestagswahl, verkürzte Fristen