Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen am 14. September 2025

Am Sonntag, den 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt, bei denen Landrat und Kreistag sowie Bürgermeister und Stadtrat gewählt werden.
Bei Wahlen in Deutschland kannst Du auch schon vor dem Wahltag im Rahmen der Briefwahl wählen. Das ist praktisch, wenn Du am Wahltag Deine Stimme nicht persönlich vor Ort abgeben kannst. Ab sofort kannst Du über unseren Online-Dienst die hierfür erforderlichen Briefwahlunterlagen beantragen.
Wir empfehlen Dir, die Briefwahlunterlagen bevorzugt über den QR-Code zu beantragen, der auf Deiner persönlichen Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Deine persönlichen Daten werden dabei automatisch im Antrag berücksichtigt.
Die persönlichen Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab dem 16. August zugestellt. Solltest Du nach dem 24. August noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber der Auffassung sein, wahlberechtigt zu sein, wende Dich bitte an das Wahlamt unter der Rufnummer 02982 400112.
Für die Beantragung stehen Dir folgende alternative Wege zur Verfügung:
- Über das Onlineportal OLIWA https://oliwa.kommunale.it/IWS/start.do?mb=5958028
- Schriftlich, idealerweise per Antragsformular auf der Wahlbenachrichtigung
- Per E-Mail an wahlen@medebach.de
Ab dem 18. August kannst Du im Wahlbüro der Hansestadt Medebach im Rathaus, Zimmer-Nr. 113 während der allgemeinen Öffnungszeiten vorab wählen (sogenannte Briefdirektwahl).
Die beantragten Briefwahlunterlagen werden ab dem 18. August an die im Antrag angegebene Adresse verschickt. Auch der Versand an eine Urlaubs- oder Auslandsanschrift ist möglich.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 14. September 2025 um 16:00 Uhr, im Rathaus vorliegen. Ein fristgerechter Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses ist möglich. Der Versand Deiner Briefwahlunterlagen innerhalb Deutschlands ist mit der Deutschen Post für Dich kostenlos. Bitte beachte unbedingt die Postlaufzeiten für den Versand!