Grundsteuer B: Stadt Olsberg beschließt mit breiter Mehrheit gesplittete Hebesätze
Olsberg. Bei der Grundsteuer B gelten im kommenden Jahr in der Stadt Olsberg gesplittete Hebesätze. Das hat jetzt der Olsberger Stadtrat mit breiter Mehrheit beschlossen. Auf diese Weise möchte die Stadt Olsberg im Rahmen der bundesweiten Grundsteuer-Reform eine Verteuerung des Wohnens möglichst begrenzen.
Bereits im Vorfeld der Sitzung hatten sich sowohl die CDU- wie auch die SPD-Fraktion für gesplittete Hebesätze ausgesprochen. Ziel sei es, damit „das Ungleichgewicht zwischen den Wohnimmobilien und den gewerblichen Grundstücken in etwa auszugleichen“, schreibt CDU-Fraktionsvorsitzende Sabine Menke; und für die SPD argumentiert Fraktionschef Helmut Kreutzmann: „Wir sollten den Spielraum nutzen, um die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt nicht mehr als notwendig zu belasten.“
Hintergrund: Mit dem Modell, welches das Land NRW im Rahmen der Grundsteuerreform für die Bewertung gewählt hat, kommt es tendenziell zu einer teilweisen Aufwertung von Wohngrundstücken und zu einer deutlichen Abwertung von Gewerbegrundstücken. Konkret bedeutet dies: Wenn das Aufkommen aus der Grundsteuer für eine Kommune „unterm Strich“ gleichbleiben soll, müssten – ebenfalls tendenziell – Eigentümer von Wohngrundstücken mehr zahlen, wohingegen Eigentümer von Gewerbegrundstücken eher entlastet werden. Konkret werden sich die Auswirkungen aber „sehr individuell“ gestalten, betont Stadtkämmerer Stefan Kotthoff.
Mit den gesplitteten Hebesätzen – diese Möglichkeit räumt das Land NRW seinen Kommunen ein – soll diese Tendenz möglichst abgefedert werden. Eine 100-prozentige Gleichbehandlung zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken sei aber nicht zu machen, so Sabine Menke. Sie schlug für das kommende Jahr Hebesätze von 565 v.H. für Wohngrundstücke und 1.130 v.H. für Gewerbegrundstücke vor – dies biete anhand bisher erfolgter Gerichtsurteile eine bestmögliche Rechtssicherheit. „Dabei würden wir mitgehen“, betonte auch Helmut Kreutzmann – dem Ansinnen der SPD, das Wohnen möglichst nicht zu verteuern, sei Genüge getan. Ebenso die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen schloss sich diesem Vorschlag an.
Demgegenüber beantragte FDP-Fraktionschef Dominik Stahl Hebesätze von 540 v.H. für Wohngrundstücke sowie 1.080 v.H. für Gewerbegrundstücke. Höhere Hebesätze seien eine „versteckte Steuererhöhung“ – das wolle man nicht.
Mit breiter Mehrheit folgte der Stadtrat bei den Hebesätzen für die Grundsteuer B dem Vorschlag der CDU. Der Hebesatz für die Grundsteuer A – für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke – wird 2025 bei 203 v.H. liegen; die Gewerbesteuer bleibt stabil.