Grundbesitzabgabenbescheide für 2025 kommen später
Wegen der Grundsteuerreform wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 erstmals nach neuer Rechtslage festgesetzt. Sämtliche Grundstücke wurden im Zuge der Reform neu bewertet. Daher sind auch die neuen Hebesätze nicht mit den bislang gültigen vergleichbar.
Der Rat der Stadt Brilon hat in seiner Sitzung im Dezember 2024 folgende Hebesätze beschlossen, die seit dem 1. Januar gelten:
Grundsteuer A für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: 234 v.H.
Grundsteuer B für die Nichtwohngrundstücke: 960 v.H.
Grundsteuer B für die Wohngrundstücke: 550 v.H.
Die Stadt Brilon erhebt ab 2025 bei der Grundsteuer B erstmalig differenzierende Hebesätze. Die Veränderungen durch die Grundsteuerreform sind mit erhöhtem Aufwand bei der Umsetzung verbunden, so dass sich der Versand der Grundbesitzabgabenbescheide etwas verzögern wird. In der Regel werden diese Mitte Januar an die Grundstückseigentümer versandt und sind erstmalig zum 15. Februar fällig.
Da der Versand dieses Jahr erst später beginnt, verschiebt sich auch die erste Fälligkeit für die Grundbesitzabgaben auf den 01. März. Zum regulären Fälligkeitstermin am 15. Februar sind daher keine Zahlungen notwendig. Es werden zu diesem Zeitpunkt auch keine Grundbesitzabgaben abgebucht. Die Stadtverwaltung bittet die Steuerpflichtigen darum, bis zum Versand der Bescheide Ende Januar von Rückfragen abzusehen, da den Bescheiden auch ein Beiblatt mit umfangreichen Informationen zur Grundsteuerreform und deren Umsetzung bei der Stadt Brilon beiliegt.
Eine Aufstellung zu den aktuellen Steuer- und Gebührensätzen liegt den Bescheiden ebenfalls bei. Diese ist auch auf der Internetseite der Stadt Brilon unter folgendem Link verfügbar: https://www.brilon.de/rathaus-politik/haushalt-steuern-und-gebuehren
Die Bescheide für die Hundesteuer werden unabhängig von den Grundbesitzabgabenbescheiden verschickt. Der Versand beginnt ab Mitte Februar.
Abgaben, Bescheid, Fälligkeitstermin, Grundsteuer