Die Stadt Marsberg informiert: Versand der Bescheide über Grundbesitzabgaben

Versand der Bescheide über Grundbesitzabgaben

 Die Stadt Marsberg verschickt die Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2026 am 30. Januar 2026 an alle Eigentümer. In diesem Zusammenhang weist die Stadt auf wichtige Aspekte im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung und Eigentumsveränderungen hin.

Ein SEPA-Lastschriftmandat (ehemals Abbuchungsermächtigung) gilt immer nur für ein einzelnes Kassenzeichen. Ändert sich dieses, beispielsweise durch einen Eigentümerwechsel oder den Erwerb eines weiteren Grundstücks, ist das bisher erteilte Mandat nicht mehr gültig. Ob für das aktuelle Kassenzeichen ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, ist dem Grundbesitzabgabenbescheid zu entnehmen. Der entsprechende Hinweis befindet sich direkt oberhalb der Tabelle „Fälligkeitstermine zum Veranlagungsjahr“ – in der Regel auf Seite 2. Es wird darum gebeten, zum jeweiligen Abbuchungstermin für ausreichende Kontodeckung zu sorgen, da nicht eingelöste Lastschriften zur automatischen Löschung des SEPA-Lastschriftmandats führen. In solchen Fällen erfolgt keine weitere Abbuchung, bis ein neues Mandat erteilt wurde. Der Vordruck für die Erteilung eines neuen Mandats steht im Downloadbereich unter www.marsberg.de zur Verfügung, kann telefonisch oder aber per E-Mail unter steueramt@marsberg.de bei der Stadt Marsberg angefordert werden.

Alternativ zur Abbuchung können die Grundbesitzabgaben auch überwiesen werden. Dabei ist unbedingt das Kassenzeichen aus dem Bescheid als Verwendungszweck anzugeben, um eine eindeutige Zuordnung der Zahlung zu gewährleisten. Seit Oktober 2025 erfolgt bei Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durch die Banken. Als Zahlungsempfänger ist daher ausschließlich „Stadt Marsberg“ anzugeben. Abweichende Bezeichnungen wie „Stadtkasse Marsberg“ führen regelmäßig zu einem Fehler bei der Überprüfung, wodurch Zahlungen durch die Banken zurückgewiesen werden könnten.

Die Stadt Marsberg weist außerdem darauf hin, dass bei einem Wechsel der Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks eine Mitteilung an die Stadtverwaltung erforderlich ist. Hierfür steht ein Vordruck zur Mitteilung des Eigentümerwechsels zur Verfügung, der gemeinsam von Käufer und Verkäufer ausgefüllt werden kann. Auch dieser Vordruck befindet sich im Downloadbereich unter www.marsberg.de oder kann telefonisch angefordert werden. Nur bei rechtzeitiger Mitteilung kann die korrekte Umschreibung der Grundbesitzabgaben erfolgen.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die folgenden Mitarbeiter gerne zur Verfügung:

Grundsteuer

Hundesteuer

Zimmer U60
Kellergeschoss Neubau Rathaus
Herr Martin:
Tel.: 02992/602-209

Fax: 02992/602-201-209

E-Mail: steueramt@marsberg.de

 

  Zimmer U59

Kellergeschoss Neubau Rathaus

Frau Schmidt:

Tel.: 02992/602-229

Fax: 02992/602-201-229

E-Mail: steueramt@marsberg.de

Straßenreinigungsgebühr

Winterdienstgebühr

Abfallbeseitigungsgebühr
(inklusive Sozialklausel)

Zimmer 008 Erdgeschoss Altbau Rathaus Herr Nolte:

Tel.: 02992/602-243

Fax: 02992/602-201-243

E-Mail: s.nolte@marsberg.de

 

Frau Tuschen-Nolte:

Tel.: 02992/602-301

Fax: 02992/602-201-301

E-Mail: c.tuschen-nolte@marsberg.de

Frischwassergebühr Schmutzwassergebühr Niederschlagswassergebühr Zimmer 3 Gebäude Stadtwerke
(In der Hameke 1b)
Frau Fiege:
Tel.: 02992/602-271,

Fax: 02992/602-282

E-Mail:  a.fiege@marsberg.de