Die Stadt Marsberg informiert: Stadt Marsberg erinnert an Tierhalterpflichten

Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Marsberg auf die Tierhalterpflichten im Stadtgebiet hin. Demnach müssen Tierhalter bzw. Personen, denen die Aufsicht über Tiere übertragen worden ist, dafür sorgen, dass die Verkehrsflächen und Anlagen durch Tiere nicht beschmutzt werden. Dennoch erfolgte Verunreinigungen (z. B. Hundekot) sind unverzüglich zu beseitigen. Leider wurde in den vergangenen Wochen festgestellt, dass insbesondere Hundehalter dieser Verpflichtung häufig nicht nachkommen. Der verbleibende Hundekot auf öffentlichen Gehwegen führt zu einer Mehrbelastung für die Eigentümer anliegender Grundstücke, da diese nach der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung die Verschmutzungen häufig selbst beseitigen müssen. Auch wird darauf aufmerksam gemacht, dass nach Landeshundegesetz Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Leider kommt es im Stadtgebiet Marsberg regelmäßig zu gefährlichen Vorfällen unter Beteiligung von Hunden, welche durch menschliches Eingreifen bzw. durch Vorsichtsmaßnahmen seitens der Hundeführer/innen verhindert werden können. Diese Vorfälle sind kein typisches Phänomen der gefährlichen Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen nach Landeshundegesetz (sogenannte „Listenhunde“); vielmehr werden durch die Stadt Marsberg allgemeines Fehlverhalten und Fehleinschätzungen seitens der Hundeführer/innen festgestellt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Vorschrift zur Anleinpflicht nach Landeshundegesetz bzw. nach der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Marsberg hingewiesen.

Bei entsprechenden Verstößen gegen die Vorschriften des Landeshundegesetzes bzw. der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Marsberg wurden in der Vergangenheit u. A. Bußgeldverfahren eingeleitet. Auch bei zukünftigen Verstößen wird die Stadt Marsberg ordnungsbehördliche Maßnahmen einleiten. Bei Fragen zum Landeshundegesetz bzw. zur Tierhaltung im Allgemeinen steht Ihnen das Amt für Bürgerdienste und Ordnung der Stadt Marsberg unter der Telefonnummer (02992) 602-302 gerne zur Verfügung.