Die Stadt Marsberg informiert: Geänderte Richtlinie zur Förderung der Jugend- und Kulturarbeit bei der Stadt Marsberg beschlossen

Die Stadt Marsberg betrachtet es als eine wichtige Aufgabe, das kulturelle Leben und die Jugendarbeit in der Stadt und in den einzelnen Ortsteilen zu fördern.

Die Stadt Marsberg verweist daher auf die durch den Rat der Stadt Marsberg beschlossene geänderte Richtlinie zur Förderung der Jugend- und Kulturarbeit.

Ziel dieser geänderten Richtlinie ist die Förderung und Weiterentwicklung der Jugend- und Kulturarbeit in der Stadt Marsberg.

Grundsätzlich förderfähig sind Vereine, Gruppen und Institutionen, die einer Gemeinnützigkeit unterliegen.

Die Nutzung dieser Förderung hat ausschließlich zu Gunsten der Jugendlichen zu erfolgen.

Eine Förderung von Sportvereinen ist gemäß den geltenden Richtlinien nicht zulässig, da hier bereits eine jährliche Förderung der Jugend im Sportbereich erfolgt.

Anträge sind bis zum 31.07.2024 schriftlich beim Amt für Schulverwaltung, Sport und Kultur der Stadt Marsberg einzureichen.

Das Antragsformular und die vollständige Richtlinie zur Förderung der Jugend- und Kulturarbeit finden Sie auf der städtischen Homepage www.marsberg.de.

Bei Fragen können sich die Antragssteller an den untenstehenden Kontakt wenden:

Stadt Marsberg
Amt für Schulverwaltung, Sport und Kultur
Herr Henneken
Lillers-Straße 8

34431 Marsberg

Tel.: 02992/602-307
Mail:
n.henneken@marsberg.de