Die Stadt Marsberg informiert: Baum- und Strauchschnittabfuhr

Wenn es draußen herbstlich wird, beginnen im Garten die Aufräumarbeiten. Wie im Wald sollte Falllaub unter Bäumen und Sträuchern – allerdings nicht auf dem Rasen – liegen bleiben. Die Laubschicht führt dem Boden organische Substanzen und Nährstoffe zu, fördert das Bodenleben und bietet vielen Lebewesen einen Windschutz.

Wer neben der Biotonne, dem Komposthaufen und dem Laubkompost nicht weiß, wohin mit all dem zusätzlichen Grünabfall auf seinem Grundstück, dem kommt die Sonderabfuhr für Baum- und Strauchschnitt sicherlich gerade recht.Die Stadt Marsberg bietet diesen kostenfreien Service im gesamten Stadtgebiet am Samstag, den 16. November 2024 an. Der Baum- und Strauchschnitt sollte gebündelt (max. Durchmesser ca. 60 cm) und nicht länger als 1,50 m sein. Die Äste dürfen eine Stärke von 15 cm nicht überschreiten. Bitte benutzen Sie eine verrottbare Schnur für die handliche Bündelung. Aus Gründen der Kostengerechtigkeit muss die Abholung auf höchstens 2,5 cbm pro Grundstück (das entspricht ca. 10 Bund) begrenzt werden.

Laub kann in Säcke (bitte nicht verschnüren), Kartons oder Körbe gepackt werden, die nach der Entleerung wieder zurückgestellt werden. Manche Säcke werden zur Vereinfachung der Entleerung zerrissen oder aufgeschnitten. Bitte keine gelben Säcke benutzen!

Am Abfuhrtag sollten die Grünabfälle ab 6 Uhr gut sichtbar am Straßenrand stehen.

Wenn Sie diesen Service nutzen möchten, dann beantragen Sie bitte die Abholung bis spätestens Freitag, den 08. November 2024.

im Internet – Website der Stadt Marsberg/Online-Dienstleistungen/Anmeldung zur Abholung von Baum- und Strauchschnitt

oder bei der

Stadtverwaltung Marsberg,

Telefon: 02992/602-1 oder -243 oder -301

Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass dieses Angebot gerne von den Marsberger Bürgern genutzt wird. Trotzdem entsorgen manche Ihren Grünschnitt in der freien Natur. Dieses ist nicht nur unansehnlich, sondern kann ebenfalls bei bestimmter Wetterlage zu üblen Geruchsentwicklungen führen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass diese Ablagerungen nicht erlaubt sind und behält sich daher vor, Bußgelder gegen Personen auszusprechen, die gegen das Gesetz verstoßen. Bitte nutzen Sie stattdessen die grüne Biomülltonne oder einen Komposthaufen zur Entsorgung.