Rathaus Brilon

Wahlbezirk 090 – Oberes Quartal: Veränderungen zur Gemeinderatswahl

Da ein Wahlbezirksbewerber verstorben ist, wird im Wahlbezirk 090 – Oberes Quartal (und nur in diesem Wahlbezirk) eine so genannte Nachwahl erforderlich.

Für die übrigen Wahlbezirke in der Stadt Brilon ergeben sich zum allgemeinen Hauptwahltermin am 14. September 2025 keine Änderungen.

Nach den rechtlichen Vorschriften musste für den Wahlbezirk 090 – Oberes Quartal eine Absage der Gemeinderatswahl erfolgen. Gleichzeitig wurde für diesen Wahlbezirk durch den Hochsauerlandkreis als zuständige Aufsichtsbehörde der Nachwahltermin auf den 14. September 2025 (gemeinsam mit der Hauptwahl) festgelegt.

Ein neuer Wahlvorschlag wurde durch die betroffene Wählergruppe bereits eingereicht und soll im Wahlausschuss am 27. August 2025 zugelassen werden.

Für die Wahlberechtigten, welche bisher noch nicht gewählt haben, ergeben sich hierdurch keinerlei Änderungen. Lediglich für diejenigen, die im Wahlbezirk 090 – Oberes Quartal bereits durch Briefwahl gewählt bzw. diese beantragt haben, ergeben sich dadurch Änderungen.

Die Nachbesetzung des Wahlbezirkskandidaten hat zur Folge, dass alle bereits ausgegebenen Briefwahlunterlagen (Wahlscheine) für ungültig erklärt werden müssen. Bisher haben aus dem Wahlbezirk 090 rd. 200 Personen per Briefwahl bzw. vor Ort im Wahlbüro gewählt.

Alle Betroffenen erhalten ohne weiteren Antrag neue Briefwahlunterlagen mit neuen Stimmzetteln.

Derzeit werden die neuen Stimmzettel gedruckt und es wird mit Hochdruck am Versand der neuen Briefwahlunterlagen gearbeitet.

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