Bürgerbrennholz für das Jahr 2025
Jeder Haushalt der Kernstadt Brilon und ihrer Ortsteile kann bei der Stadt Brilon bis zum 31. Dezember 2024 wieder das sogenannte „Bürgerbrennholz“ für das Jahr 2025 bestellen. Das Brennholz unterteilt sich in Laub- und Nadelholz, ist 1,0 m lang, grob gespalten und wird in Bündeln von je einem Raummeter zusammengefasst. Bei Abholung des Brennholzes werden wieder Aufladehilfen zur Verfügung stehen.
Die maximale Bestellmenge für das Jahr 2025 beträgt drei Raummeter.
Damit gewährleistet werden kann, dass alle Briloner Bürgerinnen und Bürger, welche Anspruch auf das „Bürgerbrennholz“ haben, versorgt werden können, ist bei der Bestellung ein entsprechender Feuerstättennachweis mit einzureichen. Diesen stellt der zuständige Bezirksschornsteinfeger aus. Sollte bereits im vergangenen Jahr ein Feuerstättenbescheid beim Stadtforstbetrieb Brilon eingereicht worden sein, muss dieser nicht erneut vorgelegt werden.
Die Bestellungen können unter Angabe der Anschrift, der gewünschten Holzmenge und des Feuerstättennachweises gerne per E-Mail an forst@brilon.de gerichtet oder per Post an den Forstbetrieb, Gartenstraße 18, gesendet werden. Alternativ ist auch eine Bestellung über das Dienstleistungsportal der Stadt Brilon unter www.brilon.de → Rathaus & Politik → Dienstleistungsportal → Stadtforstbetrieb jederzeit möglich.
Es gilt zu beachten, dass ohne die Vorlage des Feuerstättennachweises der Bezug von Bürgerbrennholz nicht möglich ist.
2025, Bestellung, Brennholz