Die Stadt Marsberg informiert: Hinweise zur Hundesteuer

Die Stadt Marsberg erinnert alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer daran, dass die Hundesteuer für das Jahr 2024 am 01.07. fällig ist.

Sofern der Stadt Marsberg ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird die Hundesteuer zum Fälligkeitstermin abgebucht. Alle anderen Steuerpflichtigen sollten auf die pünktliche Zahlung der Hundesteuer achten. Bei fristgerechter Zahlung vermeiden Sie eine mit zusätzlichen Kosten verbundene Mahnung.

In diesem Zuge wird seitens der Stadtverwaltung Marsberg nochmals auf die Pflicht zur Anmeldung zur Hundesteuer hingewiesen. Jeder Hund ist hierbei innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt beim Steueramt der Stadt Marsberg zur Hundesteuer anzumelden. Die Anmeldung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im Steueramt im Rathaus vorgenommen werden. Alternativ steht der Vordruck im Downloadbereich unter www.marsberg.de zum Herunterladen bereit. Sie können den Vordruck aber auch gerne bei der Stadt Marsberg anfordern.

Bei Rückfragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Stadt Marsberg. Dieses erreichen Sie telefonisch unter den Telefonnummern 02992/602-229 und 02992/602-209 oder per E-Mail unter steueramt@marsberg.de.

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