Dienstleistungen der Stadt Brilon im Bürgerservice und Informationen zu fälligen Abgaben
Der Cyberangriff auf die Südwestfalen-IT hat auch im Dienstleistungsangebot der Stadtverwaltung Brilon zu erheblichen Einschränkungen geführt. Zwischenzeitlich sind insbesondere in den stark betroffenen Bürgerservicebereichen wieder grundlegende Services verfügbar.
So können im Einwohnermeldeamt Ausweise beantragt sowie An-, Um- und Abmeldungen bearbeitet werden. Das Standesamt kann die Dienstleistungen im gewohnten Umfang erbringen, insbesondere können somit auch Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle beurkundet werden.
Für Dienstleistungen außerhalb der o.g. Fälle im Bereich des Einwohnermelde- und Standesamtes empfiehlt es sich, zuvor Kontakt zur Fachabteilung aufzunehmen um abzuklären, ob der im Einzelfall nachgefragte Service angeboten werden kann. Grundsätzlich helfen und unterstützen die Kolleginnen und Kollegen die Bürgerinnen und Bürger natürlich bei allen Anliegen, auch wenn es vereinzelt noch zu Einschränkungen kommt. Denn nach wie vor stehen noch nicht alle Services wieder in vollem Umfang zur Verfügung. Mit den nunmehr verfügbaren Dienstleistungen ist aber grundsätzlich ein wesentlicher Schritt getan, um Bürgerinnen und Bürger künftig wieder im gewohnten Umfang bedienen zu können.
Kontakt der Stadtverwaltung Brilon: Telefon 02961-794-0 / E-Mail: info@brilon.de oder Darstellung der Ansprechpersonen unter www.brilon-info.de / Rathaus & Politik / Was erledige ich wo?.
Auch der Finanzbereich wurde durch den Cyberangriff stark beeinträchtigt. Abbuchungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen der Stadt Brilon, die aufgrund des Cyberangriffes auf die Südwestfalen-IT in 2023 nicht mehr erfolgen konnten, werden nunmehr in der Woche ab dem 15.01.2024 nachgeholt. Die eingesetzte Finanzsoftware steht weiterhin nur mit eingeschränkten Funktionen zur Verfügung. Die erforderlich gewordenen Nacharbeiten sind jedoch weitestgehend abgeschlossen, so dass alle Abgaben, für die ein SEPA-Lastschrift Mandat vorliegt, nun eingezogen werden können. Somit werden in der Woche ab dem 15.01.2024 alle Steuern, Gebühren, Pachten und Beiträge aus November und Dezember 2023 abgebucht. Konkret bedeutet dies, dass die Pachten mit Fälligkeit 11.11., Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer mit Fälligkeit 15.11., sowie die Kindergarten- und OGS-Beiträge und Elternbeiträge für das Betreuungsangebot „Schule 8-1“ mit Fälligkeiten vom 15.11. und 15.12. eingezogen werden. Sofern die fälligen Beträge bereits überwiesen worden sind, wird dies berücksichtigt und es erfolgt hierzu keine Abbuchung.
In den nächsten Tagen werden die Elternbeitragsbescheide (Kindergarten, Tagespflege und Schulbetreuungsangebote) mit monatlichen Fälligkeiten ab dem 15.01. versandt. Die Beiträge mit der Fälligkeit 15.01., für die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden später zusammen mit der Rate für Februar am 15.02.2024 abgebucht.
Da für die Jahresbescheide (Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer) umfangreichere Vorarbeiten zu tätigen sind und diese wegen des Cyberangriffs zunächst lediglich eingeschränkt möglich waren, verzögert sich die Bescheiderstellung etwas. Der Versand der Grundbesitzabgaben- und Gewerbesteuerbescheide ist daher für die zweite Januarhälfte vorgesehen.
Cyberangriff