Die Stadt Marsberg informiert:
Stadt Marsberg erinnert an Reinigungspflichten
Die Stadt Marsberg macht aus gegebenem Anlass darauf aufmerksam, dass Hecken, Büsche und sonstige Einfriedungen nicht in die öffentlichen Verkehrsflächen hineinragen dürfen. Diese müssen rechtzeitig zurückgeschnitten werden, so-dass die Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Hierbei ist ein Lichtraumprofil von 4,50 m Höhe über Fahrbahnen und mindestens 2,50 m Höhe über Gehwegen einzuhalten.
Auch die Reinigung der angrenzenden Gehwege einschließlich Bordsteinrinnen obliegt dem Haus- bzw. Grundstückseigentümer. Diese sind in der Regel einmal wöch-entlich zu reinigen. Die Beseitigung von Unkraut und sonstigen Verunreinigungen ist ebenfalls nicht zu vernachlässigen. Derzeit wird festgestellt, dass diesen Verpflichtungen nicht überall nachgekommen wird. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei Nichtbeachtung mit einer Geldbuße zu rechnen ist.
Bei Tätigkeiten, die mit einer besonderen Lärmentwicklung verbunden sind (wie zum Beispiel das Rasenmähen) ist unbedingt darauf zu achten, dass die allgemeine Ruhezeit zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr eingehalten wird.